Basta 150

BASF SE

Überarbeitet am : 2019-01-26

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GHS05 GHS06 GHS07 GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 5
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

278-636-5/77182-82-2

Name der Chemikalie

Glufosinat-Ammonium (ISO); Ammonium-2-amino-4-(hydroxymethylphosphinyl)butyrat (790/2009)

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2019-01-26

Produktidentifikator

Basta 150

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS06 GHS08

Unternehmensinformationen

Unternehmen

BASF SE

E-Mail-Addresse

PS-BCSCHWEIZ@basf.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H302, H311, H318, H360Fd, H373, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H302

Harmful if swallowed

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) Acute Tox. 3 (dermal) Eye Dam./Irrit. 1 Repr. 1B (Fertilität) Repr. 2 (ungeborenes Kind) STOT RE (Nervensystem) 2 Aquatic Chronic 3 H302, H311, H318, H360Fd, H373, H412, EUH401 Gemäß aktuellem Erkenntnisstand der BASF und Anwendung der Kriterien des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist die folgende Einstufung erforderlich, die über die in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Tabelle 3.1 genannte Einstufung hinausgeht. Acute Tox. 4 (oral) Acute Tox. 3 (dermal) Eye Dam./Irrit. 1 Repr. 1B (Fertilität) Repr. 1B (ungeborenes Kind) STOT RE (Nervensystem) 2 Aquatic Chronic 3 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

2.2. Kennzeichnungselemente

Globally Harmonized System, EU (GHS)

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H311 Giftig bei Hautkontakt. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe (Nervensystem) schädigen nach längerer oder wiederholter Exposition. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Etikett lesen. (Vorbeugung) P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 Nebel oder Dampf nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Globally Harmonized System (GHS) SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S 2) ausbringen. Keine Anwendung im Siedlungsgebiet. Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS): Nur für gewerbliche Anwender. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Antwort

P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P361 + P364 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P330 Mund ausspülen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.

Lagerung

P405 Unter Verschluss lagern.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Glufosinat-Ammonium (ISO)

2.3 Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.

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