Allgemeine Information
Version
14.1
Überarbeitet am
2023-02-07
Produktidentifikator
Ammoniumcarbonat Food Grade (E503i)
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
pss.monomers@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P280 Augenschutz tragen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ammoniumcarbamat, Ammoniumhydrogencarbonat
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Eye Dam./Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.