Allgemeine Information
Version
5.0
Überarbeitet am
2025-02-28
Produktidentifikator
1,4 Sight
1.2 Chemische Bezeichnung:
Naphthalene, 1,4-dimethyl-
CAS-Nr.
571-58-4
NOTRUFNUMMERN:
32 70 245 245, +49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF SE
E-Mail-Addresse
product-safety-benelux@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H304, H319, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
(Vorbeugung) P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Augenschutz tragen. P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + P331 + BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen, KEIN Erbrechen herbeiführen P310 und sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Eye Dam./Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. M-Faktor akut: 1 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.