Spectrum

BASF Schweiz AG

Überarbeitet am : 2020-03-07

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GHS07 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

202-049-5/91-20-3

Name der Chemikalie

Naphthalene,3

Konzentration

2119561346-37

EC/CAS

201-581-5/85-01-8

Name der Chemikalie

Phenanthrene,3,4

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2020-03-07

Produktidentifikator

Spectrum

NOTRUFNUMMERN:

+49 180 2273-112

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

BASF Schweiz AG

E-Mail-Addresse

PS-BCSCHWEIZ@basf.com

GHS-Informationen

Signalwort

Warnung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H302, H315, H317, H319, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H302

Harmful if swallowed

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Eye Dam./Irrit. 2 Skin Corr./Irrit. 2 Acute Tox. 4 (oral) Skin Sens. 1B Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 H319, H315, H302, H317, H400, H410, EUH401 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

2.2. Kennzeichnungselemente

Globally Harmonized System (GHS)

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H319 Verursacht schwere Augenreizung. H315 Verursacht Hautreizungen. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) (Vorbeugung) P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Antwort

P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P311 Bei anhaltender Augenreizung: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P333 + P311 Bei Hautreizung oder -ausschlag: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

S)-Dimethenamid, Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), schwer, aromatisch

2.3 Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.

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