Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-04-02
Produktidentifikator
PCI BARRAPREN
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PCI Augsburg GmbH
E-Mail-Addresse
christine.fernandez@basf.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht einstufungspflichtig. Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Keine besonderen Gefahren bekannt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht kennzeichnungspflichtig. Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG EU-Richtlinie 1999/45/EG ('Zubereitungsrichtlinie') Das Produkt ist nach EG-Richtlinien nicht kennzeichnungspflichtig.
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.