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BASF Schweiz AG

Überarbeitet am : 2018-02-03

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GHS06 GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

406-850-2/133855-98-8

Name der Chemikalie

Epoxiconazol (ISO); (2RS,3SR)-3-(2-Chlorphenyl)-2-(4-fluorphenyl)-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]oxiran (944/2013)

Konzentration

N/A

EC/CAS

220-120-9/2634-33-5

Name der Chemikalie

1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one

Konzentration

100%

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2018-02-03

Produktidentifikator

Opera

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS08 GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

BASF Schweiz AG

E-Mail-Addresse

PS-BCSCHWEIZ@basf.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H301, H315, H317, H351, H360Df, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H301

Toxic if swallowed

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 3 (oral) Skin Corr./Irrit. 2 Skin Sens. 1 Carc. 2 Repr. 1B (ungeborenes Kind) Aquatic Chronic 1 Aquatic Acute 1 EUH401, H301, H315, H317, H351, H360Df, H400, H410 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

2.2. Kennzeichnungselemente

Globally Harmonized System (GHS)

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. H301 Giftig bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Etikett lesen. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) (Vorbeugung) P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 Nebel oder Dampf nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Antwort

P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308 + P311 BEI Exposition oder Betroffenheit: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.

Lagerung

P405 Unter Verschluss lagern.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

2RS,3SR)-3-(2-Chlorphenyl)-2-(4- fluorphenyl)-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]oxiran; Epoxiconazole (ISO), Pyraclostrobin (ISO); Methyl- N-{2-[1-(4-chlorphenyl)-1H-pyrazol-3-yloxymethyl]phenyl}(N-methoxy)carbamat, 1,2-Benzisothiazol- 3(2H)-on; 1,2-Benzisothiazolin-3-on

2.3 Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.

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