Kumulus WG

BASF Schweiz AG

Überarbeitet am : 2021-03-13

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GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 2

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

231-722-6/7704-34-9

Name der Chemikalie

sulphur

Konzentration

100%

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2021-03-13

Produktidentifikator

Kumulus WG

CAS-Nr.

7704-34-9

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

BASF Schweiz AG

E-Mail-Addresse

PS-BCSCHWEIZ@basf.com

GHS-Informationen

Signalwort

Warnung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Skin Corr./Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

2.2. Kennzeichnungselemente

Globally Harmonized System (GHS)

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H315 Verursacht Hautreizungen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) (Vorbeugung) P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen.

Antwort

P302 + 352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Schwefel

2.3 Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.

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