Cantus

BASF Schweiz AG

Überarbeitet am : 2018-09-04

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GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 4

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2018-09-04

Produktidentifikator

Cantus

CAS-Nr.

188425-85-6

NOTRUFNUMMERN:

+49 180 2273-112

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

BASF Schweiz AG

E-Mail-Addresse

PS-BCSCHWEIZ@basf.com

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H411

Toxic to aquatic life with long lasting effects

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Aquatic Chronic 2 EUH401, H411 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

2.2. Kennzeichnungselemente

Globally Harmonized System, EU (GHS)

Gefahrenhinweise

EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. (Vorbeugung) P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Antwort

P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

3-Pyridinecarboxamide, 2-chloro-N-(4'- chloro[1,1'-biphenyl]-2-yl)-

2.3 Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.

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