Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
133855-98-8
Name der Chemikalie
Epoxiconazol (ISO); (2RS,3SR)-3-(2-Chlorphenyl)-2-(4-fluorphenyl)-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]oxiran (944/2013)
Konzentration
N/A
EC/CAS
907204-31-3
Name der Chemikalie
3-(Difluormethyl)-1-methyl-N-(3‘,4’,5’-trifluorbiphenyl-2-yl)pyrazol-4-carboxamid; Fluxapyroxad (2020/1182)
Konzentration
N/A
EC/CAS
100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
N/A
EC/CAS
67-68-5
Name der Chemikalie
dimethyl sulphoxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
406-850-2
Name der Chemikalie
Epoxiconazol (ISO); (2RS,3SR)-3-(2-Chlorphenyl)-2-(4-fluorphenyl)-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]oxiran (944/2013)
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-859-9
Name der Chemikalie
Benzyl alcohol (38)
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-664-3
Name der Chemikalie
Dimethyl sulfoxide (INN)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-02-02
Produktidentifikator
Adexar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF Schweiz AG
E-Mail-Addresse
PS-BCSCHWEIZ@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H317, H319, H351, H360Df, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) Skin Sens. 1 Eye Dam./Irrit. 2 Carc. 2 Aquatic Chronic 1 Repr. 1B (ungeborenes Kind) Aquatic Acute 1 H302, H317, H319, H351, H360Df, H400, H410, EUH401 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System (GHS)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P103 Vor Gebrauch Etikett lesen. (Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P261 Einatmen von Nebel vermeiden. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Antwort
P308 + P311 BEI Exposition oder Betroffenheit: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P333 + P311 Bei Hautreizung oder -ausschlag: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P337 + P311 Bei anhaltender Augenreizung: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss lagern.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Epoxiconazol (ISO); (2RS,3SR)-3-(2- Chlorphenyl)-2-(4-fluorphenyl)-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]oxiran, Fluxapyroxad, 2-Ethylhexyl-S- Lactat
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.