Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
25322-68-3
Name der Chemikalie
polyethyleneglycol
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-338-0/57-55-6
Name der Chemikalie
1,2-propanediol
Konzentration
2119456809-23
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-12-08
Produktidentifikator
SPECTRUM GOLD
NOTRUFNUMMERN:
Österreich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF Österreich GmbH
E-Mail-Addresse
product-safety-oesterreich@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H317, H351, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) Skin Sens. 1 Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 Carc. 2 Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (Vorbeugung) P202 Vor Gebrauch sämtliche Sicherheitsratschläge lesen und verstehen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augen-/Gesichtsschutz tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Antwort
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
DIMETHENAMID-P, TERBUTHYLAZIN Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Einstufung/Kennzeichnung in Übereinstimmung mit der österreichischen Gesetzgebung. DIMETHENAMID-P, TERBUTHYLAZIN
Gefahrenpiktogramme
Xn Gesundheitsschädlich. N Umweltgefährlich.
R-Sätze
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S36/37 bis Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen, auch während der Arbeit an behandelten Pflanzen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.