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BASF Österreich GmbH

Überarbeitet am : 2019-12-03

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GHS07 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

202-049-5/91-20-3

Name der Chemikalie

Naphthalene,3

Konzentration

2119561346-37

EC/CAS

201-581-5/85-01-8

Name der Chemikalie

Phenanthrene,3,4

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2019-12-03

Produktidentifikator

Spectrum

NOTRUFNUMMERN:

Österreich

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

BASF Österreich GmbH

E-Mail-Addresse

product-safety-oesterreich@basf.com

GHS-Informationen

Signalwort

Warnung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H302, H315, H317, H319, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H302

Harmful if swallowed

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) Skin Corr./Irrit. 2 Eye Dam./Irrit. 2 Skin Sens. 1B STOT SE 3 (irritierend für das Atmungssystem) Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 H302, H315, H317, H319, H400, H410, EUH401 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

2.2. Kennzeichnungselemente

Einstufung/Kennzeichnung in Übereinstimmung mit der österreichischen Gesetzgebung.

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (Vorbeugung) P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P264 Nach Gebrauch kontaminierte Körperteile gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS): Nur für gewerbliche Anwender. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Antwort

P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsschild). P330 Mund ausspülen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

S)-Dimethenamid, Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), schwer, aromatisch, Polymeraminphosphat

2.3 Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.

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