Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
245-740-7/23564-05-8
Name der Chemikalie
Thiophanat-methyl (ISO); Dimethyl- (1,2-phenylendicarbamothioyl)biscarbamat; Dimethyl-4,4’-(o-phenylen) bis(3-thioallophanat) (2021/849)
Konzentration
N/A
EC/CAS
406-850-2/133855-98-8
Name der Chemikalie
Epoxiconazol (ISO); (2RS,3SR)-3-(2-Chlorphenyl)-2-(4-fluorphenyl)-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]oxiran (944/2013)
Konzentration
N/A
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-338-0/57-55-6
Name der Chemikalie
1,2-propanediol
Konzentration
2119456809-23
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-11-24
Produktidentifikator
DUETT ULTRA
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF Österreich GmbH
E-Mail-Addresse
product-safety-oesterreich@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H332, H341, H351, H360Df, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (Inhalation - Dampf) Acute Tox. 4 (oral) Muta. 2 Carc. 2 Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 Repr. 1B, 2 H302, H332, H341, H351, H400, H410, EUH401, H360Df Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Irreversibler Schaden möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Einstufung/Kennzeichnung in Übereinstimmung mit der österreichischen Gesetzgebung.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs verursachen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (Vorbeugung) P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS): EUH208 Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Enthält
THIOPHANAT-METHYL Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
THIOPHANAT-METHYL, EPOXICONAZOL Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Einstufung/Kennzeichnung in Übereinstimmung mit der österreichischen Gesetzgebung. THIOPHANAT-METHYL, EPOXICONAZOL
Gefahrenpiktogramme
T Giftig. N Umweltgefährlich.
R-Sätze
R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R68 Irreversibler Schaden möglich. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
S-Sätze
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.