Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-049-5/91-20-3
Name der Chemikalie
Naphthalene,3
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-03-25
Produktidentifikator
Dash
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF Österreich GmbH
E-Mail-Addresse
product-safety-oesterreich@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H315, H318, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Asp. Tox. 1 Skin Corr./Irrit. 2 Eye Dam./Irrit. 1 STOT SE 3 (Kann Schwindel und Benommenheit erzeugen.) Aquatic Chronic 2 H318, H315, H304, H336, H411 Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P261 Einatmen von Nebel vermeiden. P264 Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Lagerung
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405 Unter Verschluss lagern.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Oxiran, methyl-, Polymer mit Oxiran, mono- C10-16-Alkylether, phosphate, SOLVENT NAPHTHA
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können. Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung.