Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
2119457892-27
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-12-08
Produktidentifikator
CLIO STAR
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF Österreich GmbH
E-Mail-Addresse
product-safety-oesterreich@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360D, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360D
May damage the unborn child
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Repr. 1B (ungeborenes Kind) Aquatic Chronic 2 H360D, H411, EUH401 Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Einstufung/Kennzeichnung in Übereinstimmung mit der österreichischen Gesetzgebung.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (Vorbeugung) P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augen-/Gesichtsschutz tragen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Antwort
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Methanone, [3-(4,5-dihydro-3-isoxazolyl)-2- methyl-4-(methylsulfonyl)phenyl](5-hydroxy-1-methyl-1H-pyrazol-4-yl)- Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG EU-Richtlinien Methanone, [3-(4,5-dihydro-3-isoxazolyl)-2- methyl-4-(methylsulfonyl)phenyl](5-hydroxy-1-methyl-1H-pyrazol-4-yl)-
Gefahrenpiktogramme
T Giftig. N Umweltgefährlich.
R-Sätze
R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. S29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen, Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Siehe Abschnitt 12 - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.