Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-905-0/111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
N/A
EC/CAS
206-991-8/409-21-2
Name der Chemikalie
Silicon carbide
Konzentration
N/A
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-635-3/7664-41-7
Name der Chemikalie
ammonia
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
4.0
Überarbeitet am
2021-10-21
Produktidentifikator
STONE PROTECTOR BLACK 0,8L
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43, +49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF France SAS
E-Mail-Addresse
product-safety-oesterreich@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H350i
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H350i
May cause cancer by inhalation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen (GHS): EUH208 Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss lagern.
Enthält
2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol, 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1), Neodecansäure Cobaltsalz
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Siliciumcarbidfasern (mit Durchmesser < 3 μm, Länge > 5 μm und Seitenverhältnis ≥ 3 1)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Carc. 1B (inhalativ) H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.