Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-07-17
Produktidentifikator
RELEST Hardener PUR 460
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Geeigneter Verwendungszweck Industrielle Beschichtungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF Coatings GmbH
E-Mail-Addresse
Product-Safety-Coatings@basf.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG - Gesundheitsschädlich beim Einatmen. - Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. - Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. - Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Entsprechend der Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG (gemäß Anhang V, Abschnitte A und B)
Gefahrenpiktogramme
Xn Gesundheitsschädlich Produkt enthält: 2 Diphenylmethandiisocyanat, Isomere und Homologe Anilin-Formaldehyd-Phosgen-Copolymer
Gefahrenhinweise
R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Industriekennzeichnung S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Enthält
Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten - siehe
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt kann die Haut und die Atemwege sensibilisieren. Es ist auch ein Haut-Reizstoff, und wiederholter Kontakt kann diesen Effekt verstärken. ______________________________________________________________________ 03 Abschnitt 3: Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen