Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
94-36-0
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-327-6
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-10-16
Produktidentifikator
948-88 0;05KG COMO Härterpaste
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BASF Coatings GmbH
E-Mail-Addresse
PS-BCSCHWEIZ@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H241, H317, H319, H373, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H241
Heating may cause a fire or explosion
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für die Einstufung des Gemisches wurden die folgenden Methoden angewandt: Extrapolation auf die Konzentrationswerte der gefährlichen Stoffe auf der Grundlage von Testergebnissen und Experteneinschätzung. Die angewandten Methoden sind bei den jeweiligen Testergebnissen angegeben. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Eye Dam./Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Org. Perox. Typ B H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen- oder Gesichtsschutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. (Entsorgung) P501 Inhalt und Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Lagerung
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Dibenzoylperoxid, Maleinsäuredibutylester
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Produkt enthält keinen Stoff, der die PBT-Kriterien (persistent/bioakkumulativ/toxisch) oder die vPvB-Kriterien (sehr persistent/sehr bioakkumulativ) erfüllt.