Allgemeine Information
Version
1.1
Überarbeitet am
2025-01-02
Produktidentifikator
Abran
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für gewerbliche Verwendungen Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Herstellername
Barclay Chemicals Manufacturing Ltd
NOTRUFNUMMERN:
+32 70 245 245, 070 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Barclay Chemicals Manufacturing Ltd
E-Mail-Addresse
info@barclay.ie
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H410
Very toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS09 GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P332+P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar