Allgemeine Information
Version
17.0.0 (16.0.2)
Überarbeitet am
2020-05-11
Produktidentifikator
swingcolor FUSSBODENVERSIEGELUNG 6152
CAS-Nr.
238080-05-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produktkategorie [PC] PC9 - Beschichtungen und Farben, Füllstoffe, Spachtelmassen, Verdünner
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen zu den in der REACH-Verordnung definierten Verwendungsbereichen vor, von denen abgeraten wird. Zur Verarbeitung die Angaben im Praxismerkblatt bzw. Technischen Merkblatt des Produktes beachten
NOTRUFNUMMERN:
Außerhalb der Geschäftszeiten (09 00 - 17 00 Uhr)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BAHAG AG
E-Mail-Addresse
sdb@fhg-info.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Eye Dam. 1 ; H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Augenschäden.
Gefahrenpiktogramme
Ätzwirkung (GHS05)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
POLYAMIN-EPOXIDHARZ-ADDUKT ; CAS-Nr. : 238080-05-2
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Das Produkt enthält keine Stoffe, die die Kriterien für PBT beziehungsweise vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) erfüllen.