Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-14
Produktidentifikator
PYR
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
mineralischer Trockenmörte tel zum Anmischen mit W Wasser
Hersteller / Lieferant
n der das Sicherheitsblatt bereitstellt
Herstellername
s svt Brandschutz Vertriebsgesellschaft mbH Internationa
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
b.i.o. BRANDSCHUTZ GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkun ng Eye Dam. 1 H318 Verursacht s t schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht H Hautreizungen. Einstufung gemäß Richtlinie 6 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi Reizend R41: Gefahr ernster Aug Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verord rdnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP LP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr Gefahrbestimmende Kompone nenten zur Etikettierung: Portlandzement
Gefahrenhinweise
H315 Verursach cht Hautreizungen. H318 Verursach cht schwere Augenschäden. "Reizend" trifft nicht für trockenes Pulver, sondern nur nach Feuchtigkeits-/ Wasserzutritt zu (alkalische Reaktion). Die Zubereitung ist chromatarm nach TRGS 613. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte Lagerung und die Beachtung des Haltbarkeitsdatums (siehe Punkt 7.2).
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlich cher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungs gsetikett bereithalten. P102 Darf nicht ht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebra rauch Kennzeichnungsetikett lesen. P280 Schutzhan andschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschut utz tragen. P302+P352 BEI KONT NTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife wasc schen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes Xi Reizend
R-Sätze
41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 22 Staub nicht einatmen. 25 Berührung mit den Augen vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).
Weitere Informationen
Entfällt
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar