Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
59-50-7
Name der Chemikalie
Chlorocresol
Konzentration
N/A
EC/CAS
120-32-1
Name der Chemikalie
Clorofen; Chlorophen; 2-Benzyl-4-chlorphenol (2017/776)
Konzentration
N/A
EC/CAS
90-43-7
Name der Chemikalie
Biphenyl-2-ol
Konzentration
N/A
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-431-6
Name der Chemikalie
Chlorocresol
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-385-8
Name der Chemikalie
Clorofen; Chlorophen; 2-Benzyl-4-chlorphenol (2017/776)
Konzentration
N/A
EC/CAS
201-993-5
Name der Chemikalie
Biphenyl-2-ol (19)
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-185-5
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-03-02
Produktidentifikator
Helipur
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6132 / 84463 (GBK GmbH, Ingelheim
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
B. Braun Melsungen AG
E-Mail-Addresse
sds@gbk-ingelheim.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H302+H312, H312+H332, H315, H317, H318, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302+H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
R-Sätze
Entzündlich. Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 10 Entzündlich. 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. 38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 3 Akute Toxizität: Akut Tox. 4 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 1
Gefahrenpiktogramme
Xn - Gesundheitsschädlich; N - Umweltgefährlich Xn - N - Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich GHS02-GHS05-GHS07-GHS09
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
4-Chlor-3-methylphenol 2-Benzyl-4-chlorphenol 4-Chlor-3-methylphenol 2-Benzyl-4-chlorphenol Natriumhydroxid
S-Sätze
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP])]]
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Dampf nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nach Verordnung (EG) 1272/2008 Anhang I Absatz 1.5.2 können bei Verpackungen < 125 ml folgende H- und P-Sätze entfallen: H226, H312+H332, H315, H410, P210, P260, P273
2.3 Sonstige Gefahren
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.