Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
27083-27-8
Name der Chemikalie
Polyhexamethylene biguanide hydrochloride with a mean number-average molecular weight (Mn) of 1600 and a mean polydispersity (PDI) of 1.8
Konzentration
0,1-<0
Allgemeine Information
Version
2.1
Überarbeitet am
2023-01-19
Produktidentifikator
Prontoderm Solution
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur Körper-Dekolonisation einschliesslich MDRO (MRE, z.B. MRSA, ESBL, VRE) durch physikalische Reinigung [MDRO: Multi-Drug-Resistant-Organisms]
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
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Hersteller / Lieferant
B. Braun Medical AG
Herstellername
B. Braun Medical AG
NOTRUFNUMMERN:
+49 - (0) 6132 - 84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
B. Braun Medical AG
E-Mail-Addresse
info.bbmch@bbraun.com, logistics.service@bbraun.com
GHS-Informationen
Signalwort
-
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
-
Gefahrenhinweise
H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 - Inhalt und Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält Polyhexamethylen-bi-guanid-hydrochlorid (PHMB). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH208 - Enthält Polyhexamethylen-bi-guanid-hydrochlorid (PHMB). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.