Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
403-730-1/2687-96-9
Name der Chemikalie
N-(n-dodecyl)pyrrolidinone
Konzentration
<1
EC/CAS
203-856-5/111-30-8
Name der Chemikalie
Glutaral
Konzentration
<0,1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-03-14
Produktidentifikator
Helimatic Cleaner neutral
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Instrumentenreiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
B. Braun Medical AG
Herstellername
B. Braun Medical AG
NOTRUFNUMMERN:
Telefonnummer +43 (0) 1 / 406 4343
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
B. Braun Medical AG
E-Mail-Addresse
info.bbmch@bbraun.com, logistics.service@bbraun.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht schwere Augenschäden. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Signalwort
Gefahr
Enthält
Glykolsäureethoxylatoctylether
Gefahrenhinweise
H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt anrufen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 - Inhalt und Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält 1-Dodecyl-2-pyrrolidon, Glutaral. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.