Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-181-3
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20) Potassium hydroxide (21)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-07-02
Produktidentifikator
HYLINE HLA-40
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel, alkalisch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
keine/keiner
NOTRUFNUMMERN:
Poison emergency number Berlin: +49(0)30.19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
HOBART GmbH
E-Mail-Addresse
info@hobart.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:]]
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kaliumhydroxid Dinatriummetasilikat-Pentahydrat
Gefahrenpiktogramme
x
Sicherheitshinweise
P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Revisions-Nr.: 1,10 D-DE Überarbeitet am: 12.06.2015 Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 8 59 (REACH). Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang Xlll.