Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-185-5
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-06-01
Produktidentifikator
COPPERSOFT
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Korrosions- und Kalkhemmer
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
not
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Avf Water
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Corr. 1B H314 Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Kapitel 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natrium-4(oder 5)-methyl-1H-benzotriazolid; Natriumhydroxid, Ätznatron
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
Sicherheitshinweise
P260 - Aerosol, Nebel, Rauch, Staub, Gas, Dampf nicht einatmen P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt anrufen P501 - Inhalt/Behälter auf entsprechend genehmigter Sondermülldeponie zuführen gemäß nationalen vorschriften zuführen
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar