Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
N/A
EC/CAS
2855-13-2
Name der Chemikalie
3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine
Konzentration
N/A
EC/CAS
1477-55-0
Name der Chemikalie
1,3-benzenedimethanamine
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-859-9
Name der Chemikalie
Benzyl alcohol (38)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-04-02
Produktidentifikator
Agropox Phosphat Rapid NEU- Teil B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Anstrichmittel Beschichtungsstoff
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AVENARIUS-AGRO GmbH
E-Mail-Addresse
sdb@avenarius-agro.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H315, H318, H332, H335, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flamme Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. GHS08 Gesundheitsgefahr STOT RE 2 H373 Kann die Hörorgane schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R20/21: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Xi; Reizend R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R10: Entzündlich. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist einstufungspflichtig gem. RL 1999/45/EG und dem ChemG 1996 in der gültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den Bestimmungen des Anhanges B zur Österreichischen Chemikalienverordnung, ist jedoch ergänzt durch An-gaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch er-gänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS05 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Xylol (Isomerengemisch) n-Butanol Ethylbenzol
Gefahrenhinweise
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Kann die Hörorgane schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden. Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Nach Gebrauch gründlich waschen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Brand Zum Löschen verwenden CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Unter Verschluss aufbewahren. Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar