Agro Bodenanstrich - Teil B

AVENARIUS-AGRO GmbH

Überarbeitet am : 2011-03-14

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

500-033-5/25068-38-6

Name der Chemikalie

4,4'-Isopropylidenediphenol, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane

Konzentration

25-50%

Aufgeführt in

EC/CAS

271-846-8/68609-97-2

Name der Chemikalie

Oxirane, mono[(C12-14-alkyloxy)methyl] derivs

Konzentration

12-C14 2,5-10%

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2011-03-14

Produktidentifikator

Agro Bodenanstrich - Teil B

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Mehrkomponentenbeschichtungsstoff

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

AVENARIUS-AGRO GmbH

E-Mail-Addresse

sdb@avenarius-agro.at

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG sensibilisierend Xi; Reizend R36/38: Reizt die Augen und die Haut. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. N; Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist einstufungspflichtig gem. RL 1999/45/EG und dem ChemG 1996 in der gültigen Fassung.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist gem. RL 1999/45/EG und dem ChemG 1996 in der gültigen Fassung eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend N Umweltgefährlich (Fortsetzung von Seite 1)

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Bisphenol-A-Epoxidharz MG < 700 C12-C14-Alkylglycidether 1,6 Hexandioldiglycidylether

R-Sätze

36/38 Reizt die Augen und die Haut. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S-Sätze

2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problem- abfallentsorgung zuführen. 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.

Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische

Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten.

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar

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