Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
212-377-0/811-97-2
Name der Chemikalie
1,1,1,2-Tetrafluoroethane
Konzentration
≥90,0
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
≤10,0
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-12-06
Produktidentifikator
AQUA Spray Neutral
1.3 Synonyme:
des Stoffes/Gemisches
CAS-Nr.
ES-
Herstellername
AVEFLOR, a.s
NOTRUFNUMMERN:
- nonstop: +420 224 919 293 oder +420 224 915 402
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AVEFLOR, a.s
E-Mail-Addresse
aveflor@aveflor.cz, registrace@aveflor.cz
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Gemisches gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Aerosol 1, H222, H229 Den vollständigen Text der Gefahrenhinweise und Standardsätze für besondere Gefahren innerhalb der EU finden Sie in ABSCHNITT 16. Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen sowie die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt: Kennzeichnungsele mente
Signalwort
Gefahr Warnsymbole: GHS07 Standardsätze für besondere Gefahren: H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. P412 Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C/122 °F aussetzen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Zusammensetzung: Enthält fluorierte Treibhausgase HFC-134a 0,079 kg; 0,113 t äq. CO2; GWP 1430. Ethanol
2.3 Sonstige Gefahren
Beim Kontakt mit Luft bildet der Spray ein explosionsfähiges Gemisch. Behälter können bei Überhitzung explodieren. Keiner der Bestandteile des Gemisches erfüllt die Kriterien für vPvB oder PBT gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. 3.