Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-595-7/7647-01-0
Name der Chemikalie
Hydrochloric acid
Konzentration
25% <25% 10%≤C<25
Allgemeine Information
Version
1.2
Überarbeitet am
2023-09-20
Produktidentifikator
Salzsäure 25% BAKER ANALYZED Reagent
1.3 Synonyme:
keine
CAS-Nr.
7647-01-0
REACH-Registrierungsnummer
falls
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Anwendung zu Labor-, Forschung- und Produktionszwecken
Hersteller / Lieferant
Avantor Performance Materials Poland S.A
NOTRUFNUMMERN:
48 32 239-20-00, 48 32 239-23-70, +44 (0) 1270 502894
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Avantor Performance Materials Poland S.A
E-Mail-Addresse
SDS@avantorsciences.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Physikalische Gefahren
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Gesundheitsrisiken
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318 - Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), H335 - Kann die Atemwege reizen. Kategorie 3, Atemwegsreizung
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 - Kann die Atemwege reizen.
Verhütung
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308+P310 - BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.