Allgemeine Information
Version
1.2
Überarbeitet am
2023-01-26
Produktidentifikator
Salpetersäure 70%
1.3 Synonyme:
keine
CAS-Nr.
7697-37-2
REACH-Registrierungsnummer
falls
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Anwendung zu Labor-, Forschung- und Produktionszwecken
Hersteller / Lieferant
Avantor Performance Materials Poland S.A
NOTRUFNUMMERN:
48 32 239-20-00, 48 32 239-23-70, +44 (0) 1270 502894
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Avantor Performance Materials Poland S.A
E-Mail-Addresse
SDS@avantorsciences.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H290, H314, H331
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Physikalische Gefahren
Oxidierende Flüßigkeiten, Kategorie 3 H272 - Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Gesundheitsrisiken
Akute Toxizität, Kategorie 3, inhalativ H331 - Giftig bei Einatmen. Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H272 - Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H331 - Giftig bei Einatmen. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. EUH071 - Wirkt ätzend auf die Atemwege.
Verhütung
P221 - Mischen mit brennbaren Stoffen unbedingt verhindern. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P310 - BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.