Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
≥ 5 %
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2025-09-03
Produktidentifikator
Natriumhydroxid BAKER Pellets
1.3 Synonyme:
keine
CAS-Nr.
1310-73-2
REACH-Registrierungsnummer
01-2119457892-27-XXXX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Anwendung zu Labor-, Forschung- und Produktionszwecken
Hersteller / Lieferant
Avantor Performance Materials Poland S.A
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1270 502894
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Avantor Performance Materials Poland S.A
E-Mail-Addresse
SDS@avantorsciences.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gesundheitsrisiken
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318 - Verursacht schwere Augenschäden
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Antwort
P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Lagerung
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501 - Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-Kriterien. Dieser Stoff erfüllt nicht die vPvB-Kriterien. Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der als endokriner Disruptor gilt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gesundheitsgefahren Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318 - Verursacht schwere Augenschäden.