Allgemeine Information
Version
1.2
Überarbeitet am
2023-01-26
Produktidentifikator
Hexachloroplatinsäure Hexahydrat
1.3 Synonyme:
Dihydrogenhexachloroplatinat(IV) Hexahydrat, Hydrogenhexachloroplatinat(IV) Hexahydrat
CAS-Nr.
18497-13-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Anwendung zu Labor-, Forschung- und Produktionszwecken
Hersteller / Lieferant
Avantor Performance Materials Poland S.A
NOTRUFNUMMERN:
48 32 239-20-00, 48 32 239-23-70, +44 (0) 1270 502894
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Avantor Performance Materials Poland S.A
E-Mail-Addresse
SDS@avantorsciences.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H314, H317, H334
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gesundheitsrisiken
Akute Toxizität, Kategorie 3, oral H301 - Giftig bei Verschlucken. Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 H334 - Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H301 - Giftig bei Verschlucken. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H334 - Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Verhütung
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P284 - [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
Antwort
P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308+P310 - BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.