Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
229-912-9/6834-92-0
Name der Chemikalie
Disodium metasilicate
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-01-13
Produktidentifikator
Natriummetasilikat 5-Hydrat
CAS-Nr.
6834-92-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
For Laboratory, Research or Manufacturing use
NOTRUFNUMMERN:
Environment Health & Safety department
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Avantor Performance Materials B.V
E-Mail-Addresse
avantor.emea@avantormaterials.com, pawel.skiba@avantormaterials.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. Xi; Reizend R37: Reizt die Atmungsorgane. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: entfällt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (Fortsetzung von Seite 1) P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *