Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-760-3/7722-64-7
Name der Chemikalie
Kaliumpermanganat (2018/1480)
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-01-14
Produktidentifikator
Kaliumpermanganat
CAS-Nr.
7722-64-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
For Laboratory, Research or Manufacturing use
NOTRUFNUMMERN:
Environment Health & Safety department
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Avantor Performance Materials B.V
E-Mail-Addresse
avantor.emea@avantormaterials.com, pawel.skiba@avantormaterials.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H302, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ox. Sol. 2 H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. O; Brandfördernd R8: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. N; Umweltgefährlich R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: entfällt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS03 GHS07 GHS09
Signalwort
Gefahr (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrenhinweise
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P221 Mischen mit brennbaren Stoffen unbedingt verhindern. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P220 Von Kleidung/brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *