Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-479-9/121-54-0
Name der Chemikalie
Benzenemethanaminium, N,N-dimethyl-N-[2-[2-[4-(1,1,3,3,-tetramethylbutyl)phenoxy]ethoxy] ethyl]-, chloride
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-01-12
Produktidentifikator
Benzethoniumchlorid
CAS-Nr.
121-54-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
For Laboratory, Research or Manufacturing use
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Avantor Performance Materials B.V
E-Mail-Addresse
avantor.emea@avantormaterials.com, pawel.skiba@avantormaterials.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H319, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Xi; Reizend R36/38: Reizt die Augen und die Haut. N; Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: entfällt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. (Fortsetzung von Seite 1) H319 Verursacht schwere Augenreizung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *