Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-481-4/1327-53-3
Name der Chemikalie
Diarsenic trioxide
Konzentration
<2,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-01-08
Produktidentifikator
Arsen 10,000 µg/ml
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
For Laboratory, Research or Manufacturing use
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Avantor Performance Materials B.V
E-Mail-Addresse
avantor.emea@avantormaterials.com, pawel.skiba@avantormaterials.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H319, H350, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Carc. 1A H350 Kann Krebs erzeugen. Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG T; Giftig R45-25: Kann Krebs erzeugen. Giftig beim Verschlucken. Xi; Reizend R36/38: Reizt die Augen und die Haut. R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: entfällt
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch er-gänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Arsentrioxid
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1) H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H350 Kann Krebs erzeugen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *