Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
229-347-8/6484-52-2
Name der Chemikalie
Ammonium Nitrate (AN)
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-01-13
Produktidentifikator
Ammoniumnitrat
CAS-Nr.
6484-52-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
For Laboratory, Research or Manufacturing use
NOTRUFNUMMERN:
Environment Health & Safety department
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Avantor Performance Materials B.V
E-Mail-Addresse
avantor.emea@avantormaterials.com, pawel.skiba@avantormaterials.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H271
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H271
May cause fire or explosion; strong oxidiser
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ox. Sol. 1 H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG O; Brandfördernd R8-9: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: entfällt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS03
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.
Sicherheitshinweise
P221 Mischen mit brennbaren Stoffen unbedingt verhindern. P283 Schwer entflammbare/flammhemmende Kleidung tragen. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P306+P360 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1) P371+P380+P375 Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *