Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1314-41-6
Name der Chemikalie
Orange lead (lead tetroxide)
Konzentration
N/A
EC/CAS
78-11-5
Name der Chemikalie
Pentaerithrityl tetranitrate (INN)
Konzentration
N/A
EC/CAS
7440-67-7
Name der Chemikalie
Zirconium and its compounds, with the exception of the substances listed under reference number 50 in Annex III, and the zirconium lakes, pigments or salts of the colouring agents when listed in Annex IV
Konzentration
N/A
EC/CAS
13424-46-9
Name der Chemikalie
Bleiazid
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-235-6
Name der Chemikalie
Orange lead
Konzentration
N/A
EC/CAS
201-084-3
Name der Chemikalie
Pentaerithrityl tetranitrate (INN)
Konzentration
N/A
EC/CAS
236-542-1
Name der Chemikalie
Bleiazid
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-176-9
Name der Chemikalie
Zirconium and its compounds, with the exception of the substances listed under reference number 50 in Annex III, and the zirconium lakes, pigments or salts of the colouring agents when listed in Annex IV
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-15
Produktidentifikator
Nichtelektrischer Zünder
1.3 Synonyme:
Surface 0,16/NN delay elemented cap, Surface 0,20/NN delay elemented cap, Surface
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Anzündungsmittel für Sprengarbeiten. Nur für gewerbliche Anwender
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
AUSTIN DETONATOR s.r.o
NOTRUFNUMMERN:
Stubenring 6
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AUSTIN DETONATOR s.r.o
E-Mail-Addresse
msds@austin.cz
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H201, H351, H360Df, H373, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H201
Explosive; mass explosion hazard
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Explosive Stoffe, Unterklasse 1.1 H201 Karzinogenität, Kategorie 2 H351 Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A H360Df Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 H373 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H201 - Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360Df - Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS01 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Blei(II,IV)-oxid
Sicherheitshinweise
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, offenen Flammen, Funken fernhalten. Nicht rauchen. P250 - Nicht reiben, schleifen, stoßen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P370+P380 - Bei Brand: Umgebung räumen. P372 - Explosionsgefahr bei Brand. P401 - In trockenen und gut belüfteten Räumen bei Temperaturen von -30°C bis +40°C aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den Sprenggesetzen entfernen.
Weitere Informationen
Die in Kapitel 2.1. (Verordnung 1272/2008) aufgeführten explosiven Stoffe/Gemische und Erzeugnisse, die zur Erzeugung einer Explosionswirkung oder einer pyrotechnischen Wirkung in Verkehr gebracht werden, sind ausschließlich gemäß den Vorschriften für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoffen zu kennzeichnen und zu verpacken.
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die : Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung in PBT oder vPvB-Stoffe und -
Klassifizierungen
Gemische. Physikochemische Gefahr: Explosionsgefahr, unkontrollierte Explosion kann beträchtliche Gesundheitsschädigung verursachen. Gefährliche Stoffe sind in zusammengebauter Sprengkapsel in einer nicht zerlegbaren Metallhülse geschlossen, und können lediglich durch Detonation in Form von Explosionsnachschwaden freigelassen werden.