Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-09-21
Produktidentifikator
Salpetersäure 60 %
CAS-Nr.
7664-38-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hilfsstoff für Oberflächenbehandlung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine bekannt
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)176/24654783
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Aurelio
E-Mail-Addresse
info@aurelio-online.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Oxidierende Flüssigkeiten: Oxid. Fl. 3 Korrosiv gegenüber Metallen: Met. korr. 1 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrenhinweise
Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. . H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Salpetersäure
Sicherheitshinweise
P260 Nebel/Dampf nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301 BEI VERSCHLUCKEN: P330 Mund ausspülen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P353 Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse zur PBB und vPvB Bewertung stehen im Abschnitt 12.5