Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-05-31
Produktidentifikator
Salpetersäure 53 %
1.3 Synonyme:
Scheidewasser
CAS-Nr.
siehe
REACH-Registrierungsnummer
siehe
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die detaillierte identifizierte Verwendungen des Produkts siehe: Expositionsszenarien unter
NOTRUFNUMMERN:
Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ) Erfurt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AUG. HEDINGER GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
Gefahrstoff@hedinger.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318, H331
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische, Kategorie 1, H290 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kat. 1A, H314 Schwere Augenschädigung/ Augenreizung, Kategorie 1, H318 Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 3, H331 Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 2.2 oder Abschnitt 16. 2.2 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenpiktogramme
GHS05**, GHS06
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H331 Giftig bei Einatmen. EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
Sicherheitshinweise
P102* Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Gas/Nebel/Dampf nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was- P338 ser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit ent- fernen. Weiter ausspülen. P406 In korrosionsbeständigem Behälter oder in Behälter mit korrosionsbestän- diger Auskleidung aufbewahren. P501* Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen. *) P-Satz ist nur erforderlich bei Abgabe an die allgemeine Öffentlichkeit, nicht aber bei beruflicher/industrieller Verwendung. **)
Ergänzende Gefahrenhinweise
Dieses Piktogramm kann gemäß GHS/CLP-VO Art. 33 (3) durch das entspre- chende ADR-Symbol (s. Abschnitt 14) ersetzt werden.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT- und vPvB-Eigenschaften: Nicht anwendbar. Bereits bei Raumtemperatur kann aus der (nicht rauchenden) Säure in geringen Mengen das Anhydrid, gasförmiges Stickstoffdioxid, entweichen. Mögliche Gefährdung beim Einatmen von Aerosolen oder Gasen. Keine weiteren Informationen verfügbar.