Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-668-3/7681-52-9
Name der Chemikalie
Sodium hypochlorite
Konzentration
3 %
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-02-10
Produktidentifikator
Natriumhypochlorit-Lösung 3 %
1.3 Synonyme:
entfällt
CAS-Nr.
siehe
REACH-Registrierungsnummer
siehe
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Die Expositionsszenarien der Bestandteile (einschließlich Verwendungsbedingungen und Risi- komanagementmaßnahmen) finden Sie in einem eigenen Dokument im Internet unter
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AUG. HEDINGER GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
Gefahrstoff@hedinger.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1, H314 Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 1, H318 Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, Kategorie 1, H400 Langfristig (chronisch) gewässergefährdend, Kategorie 2, H411 Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 2.2 oder Abschnitt 16. 2.2 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährli- che Gase (Chlor) freigesetzt werden können.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305 + P338 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was- P351 ser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. P501 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT- und vPvB-Eigenschaften: Nicht anwendbar. Besonderer Gefahrenhinweis für Mensch und Umwelt: Bei Erwärmung und längerer Lagerung ist die Freisetzung geringere Mengen von Chlor mög- lich (siehe Abschnitt 7).