Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-185-5
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-04-17
Produktidentifikator
Natriumhydroxid techn. (Perlen, Plätzchen)
1.3 Synonyme:
entfällt
CAS-Nr.
1310-73-2
REACH-Registrierungsnummer
01-2119457892-27-XXXX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Siehe hierzu: Expositionsszenarien unter
NOTRUFNUMMERN:
Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ) Erfurt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AUG. HEDINGER GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
Gefahrstoff@hedinger.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1A, H314, Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1, H290 Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 2.2 oder Abschnitt 16. 2.2 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenpiktogramme
GHS05**
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Sicherheitshinweise
P102* Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P331 P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was- P338 ser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. P406 In korrosionsbeständigem Behälter mit korrosionsbeständiger Innenaus- kleidung aufbewahren. P501* Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen. *) P-Satz ist nur erforderlich bei Abgabe an die allgemeine Öffentlichkeit, nicht aber bei beruflicher/industrieller Verwendung. **)
Ergänzende Gefahrenhinweise
Dieses Piktogramm kann gemäß GHS/CLP-VO Art. 33 (3) durch das entspre- chende ADR-Symbol (s. Abschnitt 14) ersetzt werden.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT- und vPvB-Eigenschaften: Nicht anwendbar. Keine weiteren Informationen verfügbar.