Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-049-5/91-20-3
Name der Chemikalie
Naphthalene,3
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-05-11
Produktidentifikator
Naphthalin, rein
1.3 Synonyme:
Steinkohlenkampfer, Steinkohlenteerkampfer, Antimite, Naphthyl- wasserstoff
CAS-Nr.
91-20-3
REACH-Registrierungsnummer
Eine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Naturwissenschaftlicher Unterricht
NOTRUFNUMMERN:
Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ) Erfurt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AUG. HEDINGER GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
Gefahrstoff@hedinger.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H228, H302, H351, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H228
Flammable solid
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Feststoffe, Kategorie 1, H228, Karzinogenität, Kategorie 2, H351, Akute Toxizität (oral), Kategorie 4, H302, Gewässergefährdend: Akut, Kategorie 1, H400, Gewässergefährdend Chronisch, Kategorie 1, H410. Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 2.2 oder Abschnitt 16. 2.2 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenpiktogramme
GHS02, GHS07 GHS08, GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H228 Entzündbarer Feststoff. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102* Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tra- gen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501* Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen. *) P-Satz ist nur erforderlich bei Abgabe an die allgemeine Öffentlichkeit, nicht aber bei beruflicher/industrieller Verwendung.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT- und vPvB-Eigenschaften: Nicht anwendbar.
Weitere Informationen
Für feste, brennbare organische Stoffe und Gemische allgemein gilt Bei entsprechend feiner Verteilung ist, in aufgewirbeltem Zustand, generell von einer Staubexplo- sionsfähigkeit auszugehen.