Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-647-6/1336-21-6
Name der Chemikalie
ammonium hydroxide
Konzentration
10%
Allgemeine Information
Version
020.1
Überarbeitet am
2021-02-11
Produktidentifikator
Ammoniaklösung 10 %
1.3 Synonyme:
Ammoniaklösung 10% DAB, Ammoniak 10 %, Ammoniakwasser, Ammoniaklauge, kaustischer Ammoniak, ätzendes Ammoniak, Salmiakgeist, Hirschhorngeist, Ätzammoniak, Ammoniumhydro- xid, Ammoniumhydrat
CAS-Nr.
1336-21-6
REACH-Registrierungsnummer
01-2119488876-14-XXXX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Siehe hierzu: Expositionsszenarien unter
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AUG. HEDINGER GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
Gefahrstoff@hedinger.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05**, GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102* Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was- P338 ser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. P501* Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen. *) P-Satz ist nur erforderlich bei Abgabe an die allgemeine Öffentlichkeit, nicht aber bei beruflicher/industrieller Verwendung. **)
Ergänzende Gefahrenhinweise
Dieses Piktogramm kann gemäß GHS/CLP-VO Art. 33 (3) durch das entspre- chende ADR-Symbol (s. Abschnitt 14) ersetzt werden.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT- und vPvB-Eigenschaften: Nicht anwendbar. Ammoniakgas kann in Verbindung mit Luft in geschlossenen Behältern ein explosives Gasge- misch bilden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1B, H314 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) inhalativ, Kategorie 3, H335 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3, H412 Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 2.2 oder Abschnitt 16.