Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-579-1/64-18-6
Name der Chemikalie
Formic acid
Konzentration
75%≤C≤76
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-03-17
Produktidentifikator
Ameisensäure 75 %
1.3 Synonyme:
Methansäure, Formylsäure, Hydrocarbonsäure, E236
CAS-Nr.
Siehe
REACH-Registrierungsnummer
Siehe
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Formulierung/(Um)verpackung, Zwischenprodukt, Verwendung in Reinigungsmitteln, Pro- zesschemikalie und Laborchemikalie Für die detaillierten identifizierten Verwendungen des Produkts siehe Expositionsszenarien un-
NOTRUFNUMMERN:
Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ) Erfurt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AUG. HEDINGER GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
Gefahrstoff@hedinger.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H302+H332, H314, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 4 H332, Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302, Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1B, H314, Korrosiv auf Metalle, Kategorie 1, H 290 Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 2.2 oder Abschnitt 16. 2.2 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenpiktogramme
GHS05** GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 + H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Sicherheitshinweise
P102* Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was- P338 ser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehin- derte Atmung sorgen. P501* Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen. *) P-Satz ist nur erforderlich bei Abgabe an die allgemeine Öffentlichkeit, nicht aber bei beruflicher/industrieller Verwendung. **)
Ergänzende Gefahrenhinweise
Dieses Piktogramm kann gemäß GHS/CLP-VO Art. 33 (3) durch das entspre- chende ADR-Symbol (s. Abschnitt 14) ersetzt werden.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT- und vPvB-Eigenschaften: Nicht anwendbar. Keine weiteren Informationen verfügbar.