Daiclear-GRÜN

Atres Dipl.-Ing. Gunther Pesta

Überarbeitet am : 2016-06-06

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GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

68424-85-1

Name der Chemikalie

Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride

Konzentration

N/A

EC/CAS

270-325-2

Name der Chemikalie

Benzalkonium chloride, bromide and saccharinate (8)

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2016-06-06

Produktidentifikator

Daiclear-GRÜN

CAS-Nr.

68424-85-1

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Desinfektionsmittel Biozidprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel)

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine bekannt

NOTRUFNUMMERN:

Beratungsstelle

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Atres Dipl.-Ing. Gunther Pesta

E-Mail-Addresse

info@atres-group.com

GHS-Informationen

Signalwort

Warnung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H319

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Skin Irrit. 2: H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2: H319 Verursacht schwere Augenreizung.

2.2. Kennzeichnungselemente

Das Produkt ist gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) kennzeichnungspflichtig.

Signalwort

ACHTUNG

Gefahrenhinweise

H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Reiniger, 648/2004/EG, enthält: Desinfektionsmittel Biozid (528/2012/EG) enthält: 2,4 g/100g Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-,Chloride Registrierung: N-66044

Umweltgefahren

Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe.

Andere Gefahren

Weitere Gefahren wurden beim derzeitigen Wissensbestand nicht festgestellt.

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