Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
68424-85-1
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
270-325-2
Name der Chemikalie
Benzalkonium chloride, bromide and saccharinate (8)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-06-06
Produktidentifikator
Daiclear-GRÜN
CAS-Nr.
68424-85-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel Biozidprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel)
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
NOTRUFNUMMERN:
Beratungsstelle
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Atres Dipl.-Ing. Gunther Pesta
E-Mail-Addresse
info@atres-group.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Skin Irrit. 2: H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2: H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) kennzeichnungspflichtig.
Signalwort
ACHTUNG
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Reiniger, 648/2004/EG, enthält: Desinfektionsmittel Biozid (528/2012/EG) enthält: 2,4 g/100g Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-,Chloride Registrierung: N-66044
Umweltgefahren
Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe.
Andere Gefahren
Weitere Gefahren wurden beim derzeitigen Wissensbestand nicht festgestellt.