Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
N/A
EC/CAS
7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
N/A
EC/CAS
7429-90-5
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-111-4
Name der Chemikalie
Nickel, Metall (790/2009)
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-157-5
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-072-3
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-28
Produktidentifikator
Nickel Alloy Powder
1.3 Synonyme:
Nickellegierung, Pulver - Alloy 10 Powder, Alloy 230 Powder, Alloy 230B Powder, Alloy 625
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nickellegierung Produktherstellung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ATI
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Richtlinie/Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Hautsensibilisierung Kategorie 1 Karzinogenität Kategorie 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kategorie 1 Chronische aquatische Toxizität Kategorie 3
2.2. Kennzeichnungselemente
Übersicht über Notmaßnahmen Gefahr
Gefahrenhinweise
Kann allergische Hautreaktionen verursachen Kann vermutlich Krebs erzeugen Verursacht bei längerer oder wiederholter inhalativer Exposition Schädigung der Atemwege Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Aussehen Pulver Physikalischer Zustand Fest Geruch Geruchlos
Verhütung
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden Schutzhandschuhe tragen Einatmen von Staub/Rauch vermeiden Freisetzung in die Umwelt vermeiden Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen
Sicherheitshinweise
Entsorgung Inhalt/Behälter einer genehmigten Deponie zuführen
2.3 Sonstige Gefahren
Hazards Not Otherwise Classified, HNOC) Nicht zutreffend
Weitere Informationen
Wenn Produkt geschweißt, verbrannt, geschmolzen, gesägt, gelötet, geschliffen, hochpoliert, poliert, wird, oder ähnlichen wärmeerzeugenden Verfahren unterzogen wird, können die nachstehenden potenziell gefährlichen Schwebstoffe und/oder Dämpfe erzeugt werden: Titandioxid, ein Karzinogen der Gruppe 2B gemäß IARC, Sechswertiges Chrom (Chrom VI) kann Lungen-, Nasen- und/oder Nasennebenhöhlenkrebs verursachen, Lösliche Molybdänverbindungen wie zum Beispiel Molybdäntrioxid können Reizung der Lunge verursachen