Cobalt Alloy Non-Respirable Powder

ATI

Überarbeitet am : 2015-07-21

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GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 5
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

7440-48-4

Name der Chemikalie

Cobalt, Metall (2020/217)

Konzentration

213-158- 50-100

EC/CAS

231-111-4/7440-02-0

Name der Chemikalie

Nickel

Konzentration

0-30

EC/CAS

231-157-5/7440-47-3

Name der Chemikalie

Chromium; chromic acid and its salts

Konzentration

0-30

EC/CAS

231-176-9/7440-67-7

Name der Chemikalie

Zirconium and its compounds, with the exception of the substances listed under reference number 50 in Annex III, and the zirconium lakes, pigments or salts of the colouring agents when listed in Annex IV

Konzentration

0-20

EC/CAS

231-151-2/7440-42-8

Name der Chemikalie

Boron

Konzentration

0-10

Aufgeführt in

EC/CAS

231-072-3/7429-90-5

Name der Chemikalie

Aluminium

Konzentration

0-10

EC/CAS

231-130-8/7440-21-3

Name der Chemikalie

Silicon

Konzentration

0-2

Aufgeführt in

EC/CAS

231-105-1/7439-96-5

Name der Chemikalie

Manganese

Konzentration

0-2

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2015-07-21

Produktidentifikator

Cobalt Alloy Non-Respirable Powder

1.3 Synonyme:

Kobaltlegierung, Nicht Lungengängiges Pulver: Vitallium, Alloy 6, Alloy 6M, Alloy 25, CP

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Kobaltlegierung Produktherstellung

Herstellername

ATI

NOTRUFNUMMERN:

+1-703-741-5970

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS07 GHS08 GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

ATI

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Richtlinie/Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Akute orale Toxizität Kategorie 4 Sensibilisierung der Atemwege Kategorie 1B Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 Karzinogenität Kategorie 1B Reproduktionstoxizität Kategorie 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kategorie 1 Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1

2.2. Kennzeichnungselemente

Übersicht über Notmaßnahmen Gefahr

Gefahrenhinweise

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen Kann allergische Hautreaktionen verursachen Kann Krebs erzeugen Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen Verursacht bei längerer oder wiederholter inhalativer Exposition Schädigung der Atemwege Sehr giftig für Wasserorganismen Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Aussehen Pulver Physikalischer Zustand Fest Geruch Geruchlos

Verhütung

Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden Schutzhandschuhe tragen Nach Gebrauch Hände gründlich waschen Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen Einatmen von Staub/Rauch vermeiden Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen Freisetzung in die Umwelt vermeiden

Antwort

Verschüttete Mengen aufnehmen Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen

Sicherheitshinweise

Entsorgung Inhalt/Behälter einer genehmigten Deponie zuführen

2.3 Sonstige Gefahren

Hazards Not Otherwise Classified, HNOC) Nicht zutreffend

Weitere Informationen

Wenn Produkt geschweißt, verbrannt, geschmolzen, gesägt, gelötet, geschliffen, hochpoliert, poliert, wird, oder ähnlichen wärmeerzeugenden Verfahren unterzogen wird, können die nachstehenden potenziell gefährlichen Schwebstoffe und/oder Dämpfe erzeugt werden: Titandioxid, ein Karzinogen der Gruppe 2B gemäß IARC. Sechswertiges Chrom (Chrom VI) kann Lungen-, Nasen- und/oder Nasennebenhöhlenkrebs verursachen. Lösliche Molybdänverbindungen wie zum Beispiel Molybdäntrioxid können Reizung der Lunge verursachen.

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