Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
90-72-2
Name der Chemikalie
2,4,6-tris(dimethylaminomethyl)phenol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-09-14
Produktidentifikator
Activator Part B
CAS-Nr.
90-72-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff Härter
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
/ öffentliche Beratungsstelle
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ATG GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@atggmbh.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Skin Sens. 1 H317-Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Skin Corr. 1C H314-Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr H317-Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H314-Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260-Dampf nicht einatmen. P280-Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Gesichts-/Augenschutz tragen. P303+P361+P353-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310-Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405-Unter Verschluss aufbewahren. P501-Inhalt/Behälter in gesicherter Weise der Entsorgung zuführen. 2,4,6-Tri-(dimethylaminomethyl)phenol
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.