Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7778-50-9
Name der Chemikalie
Potassium dichromate
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-906-6
Name der Chemikalie
Kaliumdichromat
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2004-02-21
Produktidentifikator
Patina 720
CAS-Nr.
7778-50-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industriell
NOTRUFNUMMERN:
112 an
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ASSYST bvba
E-Mail-Addresse
ao@assyst.org, vera.opsommer@assyst.org
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H332, H310, H314, H317, H318, H332, H334, H340, H350, H360, H373, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Änderungen. Das Produkt ist gemäß den geltenden Rechtsvorschriften klassifiziert. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils gültigen Fassung.
Gesundheitsrisiken
Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 - H302 Akute Toxizität - dermal, Kategorie 2 - H310 Akute Toxizität (Einatmen: Staub, Nebel) Kategorie 4 - H332 Hautkorrosion / -reizung, Kategorie 1B - H314 Schwere Augenschäden / Augenreizungen, Kategorie 1 - H318 Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 - H334 Hautsensibilisierung, Kategorie 1 - H317 Keimzellmutagenität, Kategorie 1B - H340 Karzinogenität, Kategorie 1B - H350 Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B - H360 Spezifische Zielorgan-Toxizität - Wiederholte Exposition, Kategorie 2 - H373 Chronisch gefährlich für die aquatische Umwelt, Kategorie 2 - H411 Volltext der H-Sätze in Abschnitt 16. Unerwünschte physikalisch-chemische, gesundheitliche und ökologische Auswirkungen Giftig beim Verschlucken. Schädlich beim Verschlucken und Einatmen. Tödlich bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verbrennungen und Augenschäden. Kann eine allergische Hautreaktion verursachen. Kann beim Einatmen Allergie oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann genetische Schäden verursachen. Kann Krebs verursachen. Kann die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen. Kann Organe schädigen. Giftig für Wasserlebewesen mit lang anhaltender Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP / GHS]:
Signalwort
Gefahr. Gefährliche Inhaltsstoffe, die auf dem Etikett aufgeführt sein müssen: Kaliumdichromat
Gefahrenhinweise
H302 + H332 - Schädlich beim Verschlucken oder Einatmen H310 - Tödlich bei Hautkontakt. H314 - Verursacht schwere Verbrennungen und Augenschäden. H317 - Kann eine allergische Hautreaktion verursachen. H334 - Kann beim Einatmen Allergie oder Asthmasymptome oder Atembeschwerden verursachen. H340 - Kann genetische Defekte verursachen. H350 - Kann Krebs verursachen. H360 - Kann die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen. H373 - Kann durch längere oder wiederholte Exposition Organschäden verursachen. H411 - Giftig für Wasserlebewesen mit lang anhaltender Wirkung.
Verhütung
P201 - Vor Gebrauch spezielle Anweisungen einholen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 - Tragen Sie Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz und Schutzhandschuhe. Aktion: P303 + P361 + P353 + P310 - WENN AUF DER HAUT (oder den Haaren): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser / Dusche abspülen. Rufen Sie sofort ein GIFTZENTRUM an. P301 + P330 + P331 + P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rufen Sie sofort ein GIFTZENTRUM an. P304 + P340 - BEI EINATMEN: Person an die frische Luft bringen und angenehm atmen lassen. P305 + P351 + P338 + P310 - WENN IN AUGEN: Vorsichtig einige Minuten mit Wasser abspülen. Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen; weiter spülen. Rufen Sie sofort ein GIFTZENTRUM an.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Verschütten kann der Boden rutschig sein. Dieser Stoff / dieses Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII Dieser Stoff / dieses Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII ABSCHNITT 3: Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen